Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zahlbar 30 Tage netto ab Fakturadatum ohne Skonto, oder gegen Monatsauszug der Pistor. Inkassospesen, Wechselstempel etc. werden berechnet. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf der Faktura gesondert in Rechnung gestellt.In einzelnen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen gegen Vorauszahlung auszuführen.
a { text-decoration: none; color: #464feb; } tr th, tr td { border: 1px solid #e6e6e6; } tr th { background-color: #f5f5f5; } a { text-decoration: none; color: #464feb; } tr th, tr td { border: 1px solid #e6e6e6; } tr th { background-color: #f5f5f5; }Bei Bestellungen mit der Zahlungsart Vorauszahlung werden die bestellten Waren für fünf Arbeitstage für den Kunden reserviert. Wir bitten den Kunden, den Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist vollständig zu begleichen. Sollte innerhalb der genannten Frist kein Zahlungseingang erfolgen, kann die Bestellung leider nicht weiter berücksichtigt werden. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Waren wieder freizugeben und anderweitig zu veräussern.
Unsere Preise sind unverbindlich. Für die endgültige Berechnung gilt der zur Zeit der Ablieferung gültige Preis. Wir halten uns an die von uns eingegangenen Verpflichtungen nur soweit gebunden, als nicht Erschwerungen wirtschaftlicher oder militärischer Natur uns zwingen, die Produktion und Lieferung, unter Ablehnung jeglicher Schadenhaftung, den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Die Lieferfristen sind unverbindlich. Betriebsstörungen jeder Art, Transporthindernisse, etc. berechtigen zur Verlängerung vereinbarter Lieferfristen.
Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Empfänger. Der Lieferant übernimmt die Transportspesen für Cargo Domizil des Bestellers, sofern die einzelne Sendung einen Warenwert von netto mindestens von CHF 700.– hat. Postporti und Mehrkosten für Expresszustellungen und Zusatzleistungen ausserhalb des normalen Cargo Domizils-Tarifs gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Abrufaufträgen erfolgen die Zustellungen wie unter Punkt 9 aufgeführt. Exportsendungen erfolgen ab Werk.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %, sowie kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Gewichtsschwankungen, Farbe und Ausführung bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden.
Entwürfe und Originale sowie umfangreiche Musterarbeiten werden, sofern ein Auftrag im Rahmen der Offerte nicht erfolgt, extra verrechnet. Die Muster sind Eigentum des Lieferanten und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden.
Reproduktion und Druck der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Besteller das Reproduktionsrecht besitzt. Die Regapack AG übernimmt keine Haftung für allfällige Verletzung von Rechten Dritter.
Clichés, Werkzeuge, Lithographien, etc. sind in den Preisen nicht enthalten und werden separat verrechnet.
Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bezug und Bezahlung müssen längstens innert 12 Monaten ab erster Lieferung erfolgen. Bestellungen die eine Auflagenhöhe von 3‘000 Einheiten nicht erreichen, werden in 1 Lieferung zugestellt. Für Bestellungen mit mehr als 3‘000 Einheiten gilt:
• Eine erste Teillieferung hat nach Bereitstellung des Auftrages unverzüglich zu erfolgen.
• Den Restsaldo lagern wir die ersten 6 Monate ohne Kostenfolge.
• Ab dem 7. Monat wird eine Lagergebühr von CHF 12.– pro Palette per Monat erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich.
• Vor Ablauf von 12 Monaten wird unaufgefordert der Restbestand geliefert. Eine schriftliche Avisierung werden wir Ihnen ca. 14 Tage vor Auslieferung zustellen.
• Die erste Lieferung nach Bereitstellung des Auftrages erfolgt per Cargo Domizil sofern der Nettobetrag von CHF 700.– erreicht wird. Jeder weitere Abruf wird nach Schweiz. Nutzfahrzeugtarif in Rechnung gestellt.
Reklamationen müssen spätestens innert 10 Tagen nach Empfang der Ware angebracht werden. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es dem Lieferanten frei, nach eigener Wahl entweder einwandfreien Ersatz zu liefern oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren.
Rücksendungen ohne vorherige Verständigung können nicht angenommen werden.
Dieser befindet sich am Domizil des Lieferanten.